Benutzungsordnung
- BenutzerInnen
- Die Gemeindebibliothek Dulliken ist politisch und konfessionell neutral und steht allen Interessierten zur Benutzung offen.
- Einschreibung
- Es wird ein persönlicher Benutzungsausweis ausgestellt, der bei jeder Ausleihe vorzuweisen ist. Namens- oder Adressänderungen sowie der Verlust des Benutzungsausweises sind umgehend mitzuteilen. Für jugendliche BenutzerInnen ist eine schriftliche Garantie-Erklärung der Eltern erforderlich. Jugendliche unter 16 Jahren, die Medien aus der Erwachsenenabteilung wünschen, haben hierfür auf einem vom Bibliothekspersonal ausgehänditen Formular die schriftliche Zustimmung der Eltern vorzulegen.
- Ausleihfristen
- Bücher, Comics, Hörbücher, Tonies, Wanderkarten, Zeitschriften, CD, Kassetten, CD-ROM, E-Reader, DVD, Bluray: 4 Wochen. Ebooks: gemäss Vorgaben des Verbunds.
- Verlängerung
- Eine Verlängerung per E-Mail oder Telefon 062 295 48 68 ist möglich, sofern für das betreffende Medium keine Reservation vorliegt. Die Verlängerung der Ausleihfrist von DVD und Bluray ist kostenpflichtig.
- Reservation
- Alle Medien können reserviert/vorbestellt werden.
- Mahnungen
- Bei der Überschreitung der Ausleihfrist wird kostenpflichtig gemahnt. Nach dreimaliger Mahnung werden die Kosten einer Ersatzanschaffung in Rechnung gestellt.
- Haftung
- Kundinnen und Kunden sind zu schonendem Umgang mit dem Bibliothekseigentum verpflichtet sowie zur Rückgabe der ausgeliehenen Medien in dem Zustand, in dem sie sie empfangen haben.
- Beschädigung
- Bei Beschädigung oder Verlust der ausgeliehenen Medien oder des Benutzungsausweises werden die entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. Bücher, Tonträger und andere Medien sind sorgfältig zu behandeln. Die Benutzerinnen und Benutzer werden im eigenen Interesse ersucht, dem Ausleihpersonal beim Empfang allfällige vorhandene Mängel zu melden, da sie sonst bei der Rückgabe hierfür verantwortlich gemacht werden können. Für verlorene Medien sind voller Ersatz und die Aufarbeitungsgebühr zu leisten. Bei kleineren Beschädigungen ist für die Reparaturen ein Unkostenbeitrag zu bezahlen.
- Haftungsbeschränkung
- Die Haftung der Bibliothek wird im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere wird jede Haftpflicht für Schäden durch ausgeliehene Ton-, Bild- und Datenträger ausgeschlossen.
- Sanktionen
- Bei Verstoss gegen die Benutzungsordnung, Störung des Bibliothekbetriebs sowie vorsätzlicher Schädigung der Bibliothek kann das Benutzungsrecht eingeschränkt, befristet oder auf Dauer entzogen werden.
Gebührenordnung
- Jahresmitgliedschaft
- EinwohnerInnen der Gemeinde Dulliken: gratis. Einzelpersonen auswärtig: Fr. 20.– (InhaberInnen KulturLegi der Caritas: gratis), Familien und Paare auswärtig: Fr. 40.–. Einzelausleihe: Fr. 5.–.
- Medien
- Ausleihgebühr pro Film auf DVD/Blu-ray: Fr. 2.–, pro DVD-/Blu-ray-Serienbox Fr. 4.–. Reservationen und Verlängerungen (ohne Filme und Serienboxen): gratis.
- Mahnungen
- Grundgebühr pro Mahnung: Fr. 3.–. Bücher, Comics, Zeitschriften, Tonkassetten, Musik-CD, CD- und DVD-ROM, Hörbücher, E-Reader und Kartenmaterial: 1. Mahnung pro Medium Fr. 1.–, 2. Mahnung pro Medium Fr. 2.–, 3. Mahnung pro Medium Fr. 3.–. Für Filme auf DVD und Bluray: 1. Mahnung pro Medium Fr. 2.–, 2. Mahnung pro Medium Fr. 4.–, 3. Mahnung pro Medium Fr. 6.–.
- Ausweisersatz
- Die erste Karte ist für alle Benutzer und Benutzerinnen gratis. Für jeden Ersatz-Ausweis muss eine Gebühr von Fr. 5.– bezahlt werden.
Ausleihbedingungen E-Reader
- Der E-Reader wird nur eingeschriebenen Benutzerinnen und Benutzern der Gemeindebibliothek Dulliken abgegeben.
- Mindestalter 16 Jahre.
- Leihfrist 4 Wochen.
- Vorbestellung möglich.
- Die Benutzung des E-Readers erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Nutzer / die Nutzerin beachtet die gesetzlichen Urheberrechtsbestimmungen (Kopierverbot). Die Titel dürfen weder gelöscht noch manipuliert werden. Für Schäden an den verwendeten Computern übernimmt die Gemeindebibliothek keine Haftung.
- Der Nutzer / die Nutzerin haftet bei Diebstahl oder Verlust des Gerätes.
- Das Gerät ist sorgsam gemäss beiliegender Gebrauchsanweisung zu behandeln. Bei grober Sachbeschädigung behält sich die Bibliothek vor, Reparatur / Ersatz in Rechnung zu stellen.